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   BVerwG, 12.12.1996 - 3 B 31.96   

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https://dejure.org/1996,12244
BVerwG, 12.12.1996 - 3 B 31.96 (https://dejure.org/1996,12244)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 3 B 31.96 (https://dejure.org/1996,12244)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 3 B 31.96 (https://dejure.org/1996,12244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache und des Vorliegens eines Verfahrensmangels - Vertrauensschutz bei Rücknahme einer Investitionszulagenbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 3 B 31.96
    Auch eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung wird in diesem Zusammenhang von der Klägerin nicht aufgeworfen, denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Jahresfrist jedenfalls nicht vor Bekanntgabe der die Rückforderung gebietenden Kommissionsentscheidung in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 3.93 - Buchholz 451.90 Nr. 133).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 3 B 31.96
    Im übrigen sind Instanzgerichte an den Europäischen Gerichtshof nicht vorlagepflichtig, auch wenn sie die Revision nicht zulassen, weil ihre Entscheidungen mit der Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich angefochten werden können, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß in dem erstrebten Revisionsverfahren vom Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 Nr. 7; vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 Nr. 243; vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - Buchholz 451.90 Nr. 64; vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - Buchholz 451.90 Nr. 59).
  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 3 B 31.96
    Im übrigen sind Instanzgerichte an den Europäischen Gerichtshof nicht vorlagepflichtig, auch wenn sie die Revision nicht zulassen, weil ihre Entscheidungen mit der Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich angefochten werden können, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß in dem erstrebten Revisionsverfahren vom Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 Nr. 7; vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 Nr. 243; vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - Buchholz 451.90 Nr. 64; vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - Buchholz 451.90 Nr. 59).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 3 B 31.96
    Im übrigen sind Instanzgerichte an den Europäischen Gerichtshof nicht vorlagepflichtig, auch wenn sie die Revision nicht zulassen, weil ihre Entscheidungen mit der Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich angefochten werden können, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß in dem erstrebten Revisionsverfahren vom Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 Nr. 7; vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 Nr. 243; vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - Buchholz 451.90 Nr. 64; vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - Buchholz 451.90 Nr. 59).
  • BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85

    Gesetzlicher Richter - Vorlagepflicht beim EuGH - Rechtsmittel des

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 3 B 31.96
    Im übrigen sind Instanzgerichte an den Europäischen Gerichtshof nicht vorlagepflichtig, auch wenn sie die Revision nicht zulassen, weil ihre Entscheidungen mit der Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich angefochten werden können, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß in dem erstrebten Revisionsverfahren vom Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 Nr. 7; vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 Nr. 243; vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - Buchholz 451.90 Nr. 64; vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - Buchholz 451.90 Nr. 59).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2008 - 2 L 100/07

    Subvention: Vertrauensschutz bei Rückforderung einer unter Verstoß gegen das

    Auch nach Gemeinschaftsrecht kann das Vertrauen des Begünstigten in die Ordnungsgemäßheit der Beihilfe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 12.12.1996 - 3 B 31/96 -, zit. nach juris), der der Senat folgt, ausnahmsweise gedeckt sein, so dass er sie nicht zurückzuerstatten braucht.
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